Betriebsübernahme. Pro-rata-Zuteilung von Milchkontingenten. Revisionsverfahren. Parteibegriff. Rechtliches Gehör. Art. 6, 29 und 66 Abs. 2 Bst. c VwVG. Gehörsanspruch der Partei. Rüge einer Gehörsverletzung im Revisionsverfahren. - In einem Revisionsverfahren gilt der Revisionsgrund der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör selbst dann als angerufen, wenn er nur sinngemäss gerügt wird (E. 4.2). - Anspruch auf rechtliches Gehör hat nur, wem in einem Verfahren Parteistellung zukommt. Als Partei gilt, wer durch den Ausgang eines Verfahrens in seiner tatsächlichen oder rechtlichen Stellung beeinflusst werden kann (E. 4.3). Art. 23 und 35 Abs. 2 MKBV 93. Betriebsübernahme.