Offen bleiben kann einstweilen, ob es sich bei der angeblichen Pachtlandzunahme um ... ha vollumfänglich um massgebliche Nutzfläche handelt. Aufgrund der Ausgleichsthese verteilt sich die einem Betrieb zugeteilte Kontingentsmenge gleichmässig auf die gesamte Nutzfläche (Philipp Spörri, Milchkontingentierung, Freiburg 1993, S. 143). Der Beschwerdeführer verfügte am 1. Mai 1987 über ein Milchkontingent von ... kg bei einer massgeblichen Nutzfläche von ... ha und per 1. Mai 1989 über ... kg bei ... ha. Bis auf die per 1. Mai 1989 übernommenen beiden Parzellen von ... ha und ... ha sind keine Anhaltspunkte vorhanden, dass Teile der Nutzfläche kontingentsfrei gewesen wären.