Im Einzugsgebiet einer Genossenschaft wurde eine Güterzusammenlegung durchgeführt. Aufgrund dieser Neuordnung der Besitzesstände regelte der Zentralschweizerische Milchverband (MVL) in Zusammenarbeit mit den involvierten Genossenschaften die Milchkontingente der betroffenen Produzenten per 1. Mai 1994 neu. Vereinbart wurde unter anderem, dass Produzenten, welche per 1. Mai 1994 mehr Pachtland als bisher bewirtschafteten, für die Mehrfläche ab einer Liegenschaft, deren Bewirtschaftung aufgegeben wurde, der entsprechende Hektarendurchschnitt zugeteilt wurde. Aufgrund dieser Vereinbarung erhöhte der MVL mit Verfügung vom 14. Juli 1994 das Kontingent des M. per 1. Mai