5 angeht, die Finanzierung der neu erstellten Scheune sei aufgrund des ungekürzten Kontingents berechnet worden und eine Kürzung sei nicht verkraftbar, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Kürzung aufgrund der Formulierung in der Verordnung zwingend und ausnahmslos zu erfolgen hat und für die rechtsanwendende Behörde keine Möglichkeit besteht, im Sinne eines Härtefalles von einer Kürzung abzusehen. (...) Der Entscheid der Rekurskommission Nr. 15 sowie die Verfügung des Milchverbandes, welche das zusammengelegte Kontingent auf ... kg festgesetzt haben, sind demnach aufzuheben.