sei. Die Rekurskommission Nr. 15 bestätigte diesen Entscheid, hielt dabei aber in der Begründung fälschlicherweise fest, dass der Milchverband zu Recht das Kontingent des übernommenen Betriebes um 10% gekürzt habe. In der Stellungnahme korrigierte die Vorinstanz diese falsche Feststellung dahingehend, dass die Kontingentskürzung richtigerweise beim Pachtbetrieb erfolgt sei, da neu der elterliche Betrieb als Stammbetrieb gelte und so bei einer Abgabe des Pachtbetriebes das Kontingent des Elternbetriebes von der Kürzung nicht betroffen werde.