darauf die beiden Kontingente zusammengelegt. Entgegen der angeführten Bestimmung, wonach das Kontingent des übernommenen Betriebes um 10% zu kürzen ist, nahm der Milchverband eine Kontingentsreduktion um 10% beim ursprünglich vom Beschwerdeführer bewirtschafteten Pachtbetrieb vor. Er begründete dies damit, dass das Bewirtschaftungszentrum der neuen Betriebseinheit auf dem elterlichen Betrieb liege, weshalb nicht das Kontingent des übernommenen, sondern des Pachtbetriebes gekürzt worden