son auteur a voulu privilégier la reprise d’une exploitation familiale assortie d’un transfert simultané de son centre (consid. 3.5). Betriebsfusion mit gleichzeitiger Verlegung des Bewirtschaftungszentrums auf den übernommenen Betrieb. Art. 23 Abs. 1 MKTV 93. Betriebsübernahme. Abgrenzung zum Bewirtschafterwechsel. - Begriff des Bewirtschafterwechsels (E. 3.3). - Eine Betriebsfusion mit gleichzeitiger Verlegung des Bewirtschaftungszentrums auf den übernommenen Betrieb ist gesamthaft gesehen als Betriebsübernahme zu qualifizieren. Der