Wird das Gesuch um Aufteilung des Kontingents nicht rechtzeitig eingereicht, ist das Recht auf Zuteilung einer Milchmenge verwirkt und die entsprechende Kontingentsmenge geht unter. 5.3.3. Werden Land und Ökonomiegebäude von einem Produzenten abgegeben, ohne dass diese wirtschaftliche Einheit die Selbständigkeit eines Betriebes erlangen kann - sei es, weil der Übernehmer bereits einen Betrieb bewirtschaftet (mangels Anerkennung keine Betriebsteilung möglich) oder weil nicht der ganze Betrieb abgegeben wird (keine Betriebsübernahme) - so erfasst die Bestimmung über die Verminderung der Nutzfläche aufgrund der Abgabe von Land und Ökonomiegebäude (Art. 19 Abs. 2 Bst.