von ... kg per 1. Mai 1994 auf den Namen von J. stillgelegt werde. Diese Menge entsprach 50% des Hektarendurchschnittes des Landabgebers. Gegen diesen Entscheid erhob J. am 23. November 1994 Beschwerde bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 17 und beantragte sinngemäss, es seien 100% des Milchkontingents zu übertragen. Die Rekurskommission Nr. 17 wies die Beschwerde mit Entscheid vom 3. März 1995 ab. Mit Beschwerde vom 10. April 1995 gelangt J. an die Rekurskommission EVD und beantragt erneut, es sei ihm das auf der übernommenen Liegenschaft liegende Milchkontingent zu 100% zu übertragen. Aus den Erwägungen: