J. erwarb 1988 eine landwirtschaftliche Liegenschaft, welche bis zum 31. Dezember 1993 weiterhin durch P. zusammen mit dessen eigener Stammliegenschaft bewirtschaftet wurde. Per 1. Januar 1994 erwarb Sch. den Betrieb von P. Mit Schreiben vom 2. April 1994 sowie weiteren Schreiben und Telefonaten gelangte J. an die M. AG beziehungsweise den Milchverband der Nordwestschweiz und ersuchte um Mitteilung und Übertragung des verfügbaren Milchkontingents, da er beabsichtige, sein Land selber milchwirtschaftlich zu nutzen. In Anschluss an einen weiteren Schriftenwechsel verfügte der Milchverband am 15. November 1994, dass für die zur Selbstbewirtschaftung zurückgenommene Liegenschaft ein Kontingent