26 MKTV 93. Kontingentsstilllegung. Das mit dem Gesuch um Kontingentsübertragung zu verbindende Begehren um Kontingentsstilllegung ist an keine Formvorschrift gebunden. Aufklärungspflichten des Milchverbandes bei unklar oder falsch formulierten Gesuchen (E. 7.3.2).