beziehungsweise auf einen im Verwaltungsverfahren erlassenen Entscheid direkt Bezug nimmt, kommt der Einreichung der angefochtenen Verfügung eine zentrale Bedeutung zu. Ohne den angefochtenen Entscheid kann deshalb aufgrund der sich so bietenden Aktenlage oft keine materielle Beurteilung der Beschwerde erfolgen.