Werden hingegen andere Mängel der Beschwerde nicht wie verlangt innert der gesetzten Nachfrist verbessert, so ist in der Regel aufgrund der Akten zu entscheiden. Der angefochtene Entscheid dient der angerufenen Rekursinstanz in erster Linie dazu, sich Gewissheit zu verschaffen, über welchen Streitgegenstand welcher Verfügungsinstanz sie zu urteilen hat. Nebst der Bestimmung des Streit- beziehungsweise des Anfechtungsgegenstandes ist der angefochtene Entscheid ein wichtiges Hilfsmittel zur Prüfung der weiteren Prozessvoraussetzungen.