VwVG ist zur Verwaltungsbeschwerde berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat. Ein Interesse im Sinne dieser Bestimmung ist nur schutzwürdig, wenn der Beschwerdeführer nicht bloss beim Einreichen der Beschwerde, sondern auch noch im Zeitpunkt der Urteilsfällung ein aktuelles praktisches Interesse hat (BGE 118 Ib 356 E. 1a; 114 V 201 E. 2c mit Hinweisen). Der Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 20. März 1996 zusätzlich zur bereits «eröffneten» Quote von ... Bruttokilogramm Corned Beef eine zusätzliche Quote von ...