Dieses Rechtsbegehren bezieht sich gemäss Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 19. Januar 1996 lediglich auf die Zuteilung eines Teilzollkontingentsanteils für Corned Beef. Die Rekurrentin setzt sich in der Beschwerdebegründung ausschliesslich mit ihrer bisherigen Verkaufspraxis von Corned Beef auseinander. Es ist somit davon auszugehen, dass hier nur die Zuteilung von Corned Beef streitig ist.