22 SV) oder eines Gesuches nach Art. 9a SV, wohl auch noch im Rahmen der Offerteingabe anlässlich des Versteigerungsverfahrens oder nach Publikation der entsprechenden Bestimmungen möglich gewesen. Jedenfalls kann eine Feststellungsverfügung nicht erst im Rechtsmittelverfahren verlangt werden. Ob auf ein derartiges Begehren im Zeitpunkt einer individuellen Zollkontingentszuteilung (Art. 22a SV) noch eingegangen werden müsste, kann in casu offen bleiben.