Ab dem Kontingentsjahr 1999 werden 100% dieser Zollkontingentsanteile versteigert (Abs. 5). 3.2. Indem das Bundesamt die fraglichen Teilzollkontingente (unter Verwendung verschiedener Zuteilungsverfahren) in selbständige Quoten aufteilte und die entsprechenden Anteilsquoten - in den angefochtenen Verfügungen vom 5. Dezember 1995 und 20. März 1996 - der Beschwerdeführerin zeitlich gestaffelt eröffnete, hat es eine Vorgehensweise gewählt, die - auch wenn sie im Ergebnis noch nicht zu einem anderen Resultat führen muss - an sich von der Schlachtvieh-verordnung nicht gedeckt ist.