g-i SV). In Bezug auf das Zuteilungsverfahren für Zollkontingentsanteile bestimmt Art. 14 Abs. 2bis SV, dass diese unter anderem für Fleischkonserven, Dosenschinken, luftgetrockneten Rohschinken und luftgetrocknetes Trockenfleisch grundsätzlich aufgrund eines Versteigerungsverfahrens