Das Zollkontingent Nr. 6 «weisses Fleisch» (Kraftfutterbasis) besteht aus den Teilzollkontingenten «Schweinefleisch», «Wurstwaren und Coppa», «Schweinefleischkonserven» und «Geflügel inklusive Geflügelkonserven» (Art. 7 Abs. 1 Bst. b SV). Die Teilzollkontingente werden durch das Bundesamt (nach Anhören der Verwaltung der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung) gestützt auf die Erfahrungswerte der vergangenen Kalenderjahre und unter Berücksichtigung der Marktlage unter anderem auf «Fleischkonserven der Zollkontingente Nr. 5 und 6», luftgetrockneten Rohschinken und luftgetrocknetes Trockenfleisch aufgeteilt (Art. 7 Abs. 3 Bst. g-i SV).