Gestützt auf Art. 23b Abs. 4 und 5 LwG hat der Bundesrat die Grundsätze über die Zuteilung von Zollkontingenten sowie die erforderlichen Änderungen im Bereich der Einfuhr von Fleisch in der am 17. Mai 1995 mit Wirkung per 1. Juli 1995 geänderten Verordnung vom 22. März 1989 über den Schlachtviehmarkt und die Fleischversorgung (Schlachtviehverordnung [SV], SR 916.341) geregelt.