Art. 5, Art. 9 Abs. 2 und Art. 44 VwVG. Fehlende funktionelle Zuständigkeit der Beschwerdeinstanz. - Nichteintreten auf das Feststellungsbegehren hinsichtlich des zollkontingentierungsfreien Imports der von der Verfügung erfassten Warenkategorien (E. 4.1). - Nichteintreten, soweit die freie Einfuhr zum günstigsten Zollansatz beantragt und damit sinngemäss ein Feststellungsentscheid verlangt wird (E. 4.2). - Nichteintreten, soweit die Zuteilung eines «Corned Beef-Einfuhrkontingents» in Abhängigkeit von einer Inlandleistung beantragt wird (E. 4.4). Art. 48 Bst. a VwVG. Rechtsschutzinteresse.