1 Einfuhrkontingent für Fleisch. Teilzollkontingentsanteile für Fleischkonserven. Umfang des Streitgegenstandes. Funktionelle Zuständigkeit. Beschwerdelegitimation. Art. 14 Abs. 2bis , Art. 15 und 22 SV. Streitgegenstand. Einzelne Quoten eines Teilzollkontingentsanteils können nicht je als selbständiger Verfügungsgegenstand gelten, sondern nur der entsprechende Anteil an einem Teilzollkontingent (E. 3.3). Art. 5, Art. 9 Abs. 2 und Art.