5 Rückzahlung von Direktzahlungen ein Entscheid getroffen worden ist, liegt in der Verfügung betreffend den Tierschutz offensichtlich noch kein rechtskräftiger Entscheid vor. Da das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über die Frage der Verletzung von Tierschutzvorschriften tatbeständliche Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Rückzahlung von Direktzahlungen ist, leidet eine Direktzahlungsverfügung, die ohne dieses Tatbestandselement getroffen wird, an einem Mangel.