Das Landwirtschaftsamt ist im Kanton X die für Direktzahlungen zuständige Behörde und zugleich die für den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung zuständige Tierschutzbehörde. Der Regierungsrat trägt unbestrittenermassen die Verantwortung für den Vollzug der Landwirtschaftsund der Tierschutzgesetzgebung, und er ist Beschwerdeinstanz für Entscheide unterer kantonaler Verwaltungsbehörden in diesen Rechtsbereichen. Im Einklang mit dieser Zuständigkeitsordnung haben die Vorinstanzen in einem einzigen Entscheid gleichzeitig eine Verfügung betreffend Tierschutzmassnahmen (Dispositiv Ziff. 2-5) und eine Verfügung betreffend Kürzung und Verweigerung von Direktzahlungen (Dispositiv Ziff.