3 es die Beitragsvoraussetzung «Beachtung der Tierschutzvorschriften» als nicht erfüllt betrachtete. Trotzdem erliess es am 9. Dezember 1993 je eine Beitragsverfügung für die ergänzenden Direktzahlungen und die Öko-Beiträge und sprach darin, wenn auch unter einem Vorbehalt, gestützt auf die Art. 12 Abs. 4 DZV und Art. 28 Abs. 1 OeBV die ungekürzten Beiträge zu. Diese Verfügungen blieben unangefochten und erwuchsen folglich in Rechtskraft. Soweit aus den Akten ersichtlich ist, wurden die Beiträge auch ausbezahlt. Damit ist das Beitragszusicherungsverfahren als rechtskräftig abgeschlossen zu betrachten. Infolgedessen muss