24 Abs. 1 der Verordnung vom 26. April 1993 über Beiträge für besondere ökologische Leistungen in der Landwirtschaft (Öko-Beitragsverordnung [OeBV], SR 910.132) ausgelöst. Am 5. November 1993 erliess das Landwirtschaftsamt die von der Vorinstanz angefochtene Verfügung betreffend Kürzung beziehungsweise Streichung von Direktzahlungen. Aus der Begründung ergibt sich, dass