Nachdem der Regierungsrat mit Entscheid vom 26. April 1994 die Beschwerde von E. abgewiesen hatte, gelangte dieser mit Verwaltungsbeschwerde vom 20. Mai 1994 an die Rekurskommission EVD. Er beantragt, den Entscheid des Regierungsrates aufzuheben und die Direktzahlungen für das Jahr 1993 ungekürzt auszurichten. Aus den Erwägungen: