Abs. 4 Bst. a LwG, welche verlangt, dass Verzögerungen in der Hofübergabe entgegengewirkt und der Strukturwandel gefördert werden (BBl 1992 II 47). (...) 7.2. Im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt, von dem auszugehen ist, unbestritten. Die Beschwerdeführer haben fünf Kinder und neun Enkel. Von den letzteren hilft einer, nämlich O., bereits bei allen anfallenden Arbeiten auf dem Betrieb mit, soweit dies die schulfreie Zeit erlaubt. O. war gemäss den Angaben der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung 14 Jahre alt und zeigte sich offenbar bereits interessiert, den Betrieb später einmal zu übernehmen.