Dass es in casu vorab um die Beurteilung von persönlichen, örtlichen und technischen Umständen geht, die es im Hinblick auf die geltend gemachte Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes zu beachten gilt, wird selbst von den Beschwerdeführern teilweise ausdrücklich erwähnt und nicht bestritten. Daraus folgt, dass sich die Rekurskommission EVD bei der Beurteilung des vorliegenden Falles bezüglich des den Behörden zukommenden Beurteilungsspielraums Zurückhaltung aufzuerlegen hat. 7.1. Weder das Landwirtschaftsgesetz noch die Direktzahlungsverordnung erwähnen Kriterien, anhand derer der Begriff «in begründeten Fällen» konkretisiert und angewendet werden könnte. Deshalb hat das Bundesamt in