Aus dem Sachverhalt: W. S. (75) und dessen Ehefrau H. (66) bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Am 20. Juni 1994 fragte W. S. das Bundesamt für Landwirtschaft an, ob er, beziehungsweise seine Ehegattin H. berechtigt seien, für ihren Betrieb «B.» ergänzende Direktzahlungen zu verlangen, zumal ihr noch in Ausbildung befindlicher Enkel O. (13½) bereit wäre, später den Betrieb zu übernehmen. Nachdem sich das Bundesamt dazu abschlägig geäussert hatte, stellten W. und H. S. am 11. August 1994 ein Gesuch an das kantonale Landwirtschaftsamt um Ausrichtung ergänzender Direktzahlungen für das Jahr 1994.