Ergänzende Direktzahlungen. Altersgrenze. Übergangsfrist. Art. 31a Abs. 4 Bst. a LwG i. V. m. Art. 9 DZV. Altersgrenze. Frage der Gesetz- beziehungsweise Verfassungsmässigkeit der in der Direktzahlungsverordnung vorgesehenen Altersgrenze in casu offengelassen (E. 6.). Art. 9 Abs. 1 Satz 2 DZV. Ablehnung der Übergangsfrist. Eine Übergangsfrist ist nur in begründeten Fällen zu gewähren. Ein begründeter Fall liegt vor, wenn eine konkret geplante, aktuelle und kurz bevorstehende Betriebsübergabe aus unverschuldeten Gründen momentan noch nicht verwirklicht werden kann (E. 7.3 und 7.4).