7 Weil das Bundesamt bei gegebenen Voraussetzungen im Rückforderungsprozess die Klägerrolle einzunehmen hätte, kommt eine Behandlung der vorliegenden Beschwerde als Klage oder Klageantwort aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht in Frage. (Die Rekurskommission EVD heisst die Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist, gut und hebt den angefochtenen Einspracheentscheid auf) 8 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali