Mit einer Neuregelung der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs, die grundsätzlich 1991 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem auch die Bewilligungspflicht für den Personalverleih eingeführt. Auf Gesuch der X vom 13. August 1991 erteilte das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: kantonales Amt) der X am 22. Mai 1992 nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen die Bewilligung zum Personalverleih. Infolge einer Umstrukturierung der X wurde eine Aktiengesellschaft, die X AG, gegründet. Das kantonale Amt übertrug am 14. August 1992 dementsprechend die bestehende Bewilligung auf die X AG.