Die X ist im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs tätig und verfügt über zahlreiche Geschäftsstellen in verschiedenen Kantonen. Bis 1991 erteilte ihr das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, hiernach: Bundesamt) jeweils die Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung. Mit einer Neuregelung der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs, die grundsätzlich 1991 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem auch die Bewilligungspflicht für den Personalverleih eingeführt.