Diplomprüfung. Anfechtungsobjekt. Art. 5 VwVG. Keine Anfechtbarkeit einzelner Fachnoten bei bestandener Prüfung. - Einzelnoten stellen in der Regel keinen selbständigen Verwaltungsakt dar (E. 2.1). - Nur der Entscheid, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht, entfaltet Rechtswirkung und kann angefochten werden (E. 2.3). Esame di diploma. Oggetto del ricorso. Art. 5 PA. Nessuna impugnabilità delle singole note di materia in caso di superamento dell’esame.