Gegenüber den üblicherweise in Berufsprüfungsverfahren zugesprochenen Parteientschädigungen erscheint diese jedoch vergleichsweise hoch. (Die Rekurskommission EVD heisst die Beschwerde teilweise gut und spricht der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Bundesamt eine Parteientschädigung von Fr. 2100.- zu Lasten des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes zu) 11 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali