Die weiteren Rechtsschriften beziehen sich auf gesetzlich vorgesehene Verfahrensschritte (einlässliche Beschwerdebegründung, Stellungnahme zur Beschwerdeantwort, Stellungnahme zur vorgesehenen Expertise, Ergänzungsanträge für Expertenfragen, Stellungnahme zum Ergebnis der Expertise). Der ausgewiesene Zeitaufwand für ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesamt erscheint hoch, auch unter Berücksichtigung der verfahrensmässigen Probleme, die sich anfänglich stellten. Eine Erklärung dürfte in der Länge der Rechtsschriften liegen, für deren Notwendigkeit indessen kein Grund ersichtlich ist. Die geltend gemachten Vertretungskosten können somit nicht in vollem Umfang als notwendig anerkannt werden.