10 als besonders schwierig einzustufen, hingegen erforderte die fundierte Begründung der Beschwerde spezifische Kenntnisse auf dem Gebiet der Informatik. Die Arbeitsleistung ist, insbesondere was die Zahl der Rechtsschriften betrifft, umfangreich. Es fällt auf, dass sechs Eingaben alleine der Akteneinsicht vor Ausarbeitung der eigentlichen Beschwerdeeingabe galten. Die weiteren Rechtsschriften beziehen sich auf gesetzlich vorgesehene Verfahrensschritte (einlässliche Beschwerdebegründung, Stellungnahme zur Beschwerdeantwort, Stellungnahme zur vorgesehenen Expertise, Ergänzungsanträge für Expertenfragen, Stellungnahme zum Ergebnis der Expertise).