Das Bundesamt ist unbestrittenermassen keine Fachbehörde auf dem Gebiete der Informatik. Gerade das Fehlen der entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Prüfung ist einer der Gründe für die Einschränkung der Kognition für die Beurteilung der Prüfung, wie das Bundesamt in seinem Entscheid zutreffend festhält. Es kann daher nicht gesagt werden, das private Gutachten sei von vornherein unnötig gewesen, da in der Beschwerdeinstanz selbst die entsprechenden Fachleute für eine Beurteilung der Prüfungsarbeit vertreten seien.