2 S., vertreten durch G. (damals noch nicht Rechtsanwalt), focht den Prüfungsentscheid mit Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, hiernach: Bundesamt) mit dem Antrag an, es sei ihr der Eidgenössische Fachausweis zuzuerkennen. Mit Entscheid vom 14. November 1994 hiess das Bundesamt die Beschwerde gut und erklärte die Berufsprüfung für Analytiker-Programmierer als bestanden. Dabei auferlegte es keine Kosten und sprach keine Parteientschädigung zu. Am 2. Januar 1995 focht S., vertreten durch G., Rechtsanwalt, den Entscheid des Bundesamtes mit Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission EVD an.