des Bundesamtes und der Prüfungskommission aufzuheben sind und die Streitsache an die Prüfungskommission zurückzuweisen ist. Die Prüfungskommission hat dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, die schriftliche Prüfung «Berufliche Vorsorge» und die mündliche Prüfung «Aktuelle Sozialversicherungsfragen» zu wiederholen. Anschliessend hat die Prüfungskommission über die Diplomerteilung zu entscheiden und ein neues Prüfungszeugnis auszustellen. 9 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali