Denn weiterhin ist nicht ersichtlich, wie die Antworten auf die einzelnen Fragen ausgefallen sind. Bei dieser Sachlage war weder der Beschwerdeführer noch ist die Rekurskommission EVD in der Lage, zu erkennen, welche Wissensmängel zur ungenügenden Leistungsbeurteilung geführt haben sollen. Gestützt darauf ist festzustellen, dass sowohl Ablauf als auch Bewertung der mündlichen Fachprüfung «Aktuelle Sozialversicherungsfragen» nicht nachvollziehbar sind. Demzufolge ist dem Beschwerdeführer auch in diesem Prüfungsfach die Möglichkeit einzuräumen, die Prüfung zu wiederholen.