Diese Feststellungen, ob die Antworten spontan oder zögernd erfolgten oder ob es gar einer Hilfeleistung der Examinatoren bedurfte, spielen bei der Bewertung einer mündlichen Prüfung eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist es durchaus zulässig, wenn die Examinatoren solche Eindrücke festhalten. Darüber hinaus enthalten die Unterlagen jedoch keine Einträge, welche den Prüfungsablauf auch inhaltlich zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar machen würden. Auch im Rahmen der durch das Bundesamt durchgeführten Instruktion führte die Prüfungskommission lediglich anhand von wenigen Beispielen aus, dass die Bewertung der Leistung