7 nur unvollständig wiedergeben. Aufgrund des Prüfungsverlaufs und der wenigen Nachfragen sei er überzeugt gewesen, dass er mindestens eine genügende Fachnote erreicht habe. 10.1. Eine ausdrückliche Protokollierungspflicht geht aus dem Reglement nicht hervor. Jedoch hält dessen Art. 1 fest, dass die Prüfungskommission für sämtliche Prüfungsfächer ein Prüfungsschema auszuarbeiten hat, in dem die wichtigsten Teilarbeiten oder Prüfungspositionen vorgemerkt sind.