21 und 23 Abs. 1 Reglement) und das verfassungsmässig garantierte Gebot der rechtsgleichen Behandlung aller Kandidaten zu berücksichtigen. 10. Der Beschwerdeführer rügt im weiteren die Bewertung der mündlichen Fachprüfung «Aktuelle Sozialversicherungsfragen» und den Inhalt der Prüfungsnotizen der Examinatoren. So seien die in den Notizen angeführten Bemerkungen wie «schleppend» und «langatmig» keine qualifizierten Beurteilungen. Abgesehen davon würden die Notizen das Prüfungsgespräch