Aufgaben notwendigen Unterlagen zu wiederholen. 9.2. Der Beschwerdeführer wendet im Zusammenhang mit der schriftlichen Wahlfachprüfung «Berufliche Vorsorge» weiter ein, die Fragen über das Leistungsprimatsystem seien nicht Inhalt des abgegebenen Gesetzestextes und seien übermässig stark gewichtet worden. Demzufolge müsse seine Fachnote auf mindestens 4,5 oder 5,0 angehoben werden. Auf die Punktegewichtung und Benotung in der abgelegten schriftlichen Prüfung wäre, da diese Teilprüfung für die Diplomerteilung aus den obgenannten Gründen nicht gewertet werden kann, an sich nicht weiter einzugehen.