Ein solcher Umstand ist gerade unter Berücksichtigung der besonderen psychischen Belastung einer Prüfung durchaus geeignet, einen Kandidaten aus dem Konzept zu bringen, allenfalls zu verwirren oder ihn zumindest unnötig Zeit verlieren zu lassen. Bei dieser Sachlage kann aber nicht daran gezweifelt werden, dass sich der Verfahrensmangel - das Fehlen der für die Lösung einzelner Aufgaben notwendigen Hilfsmittel - auf den ganzen Prüfungsverlauf im schriftlichen Wahlfach störend ausgewirkt und damit nicht nur einen Einfluss auf die Fachnote, sondern auch auf die Schlussnote gehabt haben könnte.