Zumindest ist die Annahme naheliegend, dass das Fehlen von Hilfsmitteln, welche für die Beantwortung von Teilen der Prüfungsfragen erforderlich sind, auch Auswirkungen auf die Beantwortung der anderen Fragen gehabt haben dürfte. Ein solcher Umstand ist gerade unter Berücksichtigung der besonderen psychischen Belastung einer Prüfung durchaus geeignet, einen Kandidaten aus dem Konzept zu bringen, allenfalls zu verwirren oder ihn zumindest unnötig Zeit verlieren zu lassen.