17 Reglement wird der Kandidat mit dem Entscheid über die Zulassung darüber unterrichtet, welche Unterlagen er in der Prüfung gebrauchen kann sowie dass das für die Prüfung erforderliche Material (von der Prüfungskommission) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Indem die Kandidaten vor der Prüfung unbestritten nicht orientiert worden sind, sie könnten die fraglichen Gesetzestexte in der Prüfung gebrauchen - das Mitnehmen nicht bewilligter Unterlagen zieht den Ausschluss nach sich (Art. 17 Abs. 2 Reglement) - und in der Prüfung die für gewisse Aufgabenteile erforderlichen Gesetzestexte nicht abgegeben worden sind, liegt eine Reglementsverletzung vor.