Es handelt sich um Fragen, welche die Rekurskommission EVD frei prüft (vgl. E. 7.2). 9.1. Unbestritten ist, dass sich mehrere Fragen des schriftlichen Wahlfaches auf das neue Freizügigkeits- und Wohneigentumsgesetz bezogen haben und den Kandidaten die entsprechenden Rechtserlasse in der Prüfung nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Abgegeben wurde lediglich die Textausgabe des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG).